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© Praxis Dr. Schmiedle 2008 - 2023, rev. 23.05.2023
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Die EU DSGVO hat zwischenzeitlich und mit Wirkung vom 25.5.2018 verbindlichen Eingang in unseren Praxisalltag  gefunden. Alle Patienten, auch Bestandspatienten, werden gebeten, sich mit der im Wartebereich ausliegenden  Informationsbrochüre auseinanderzusetzen und uns freundlicherweise die neue Datenschutzerklärung, die Ihnen die  Damen am Empfang aushändigen, zu unterschreiben. Dies für Sie insbesondere dann von praktischer  Bedeutung, wenn Sie Befunde von uns auch weiterhin per Mail, SMS oder telefonisch bekommen möchten und/oder der zuweisende Hausarzt einen Bericht / Brief bekommen soll. Anders als bislang und im Wider-  spruch zur im KV-Vertrag festgeschriebenen Berichtspflicht ist seit dem Stichtag nämlich eine aktive  Zustimmung des Patienten hierzu erforderlich, selbst wenn Sie mit Überweisungsschein kommen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2019 sind wir letztendgültig durch den Gesetzgeber - hier in Person des ehem.  Bundesministers Jens Spahn als Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums - verpflichtet worden, unsere  Praxis sanktionsbewehrt (hier: Honorarabzug) an die sogenannte Telematik Infrastruktur anzubinden (TI).  Unglücklicherweise wird in der Presse darüber Vieles berichtet, häufig falsch oder zumindest verkürzt und häufig nicht  die vollumfängliche Wahrheit bezüglich Ihrer Datensicherheit.  Davon abgesehen, dass diese Anbindung für uns mit  Kosten und personellem und Verwaltungsaufwand vergesellschaftet ist, ergeben sich hauptsächlich für Sie als  Patient*innen datenschutzrechtliche Aspekte. Ein im Bezug auf die Datensicherheit ein relevanter Punkt ist, dass diese TI Anbindung dem europäischen  Datenschutzrecht dahingehend widerspricht, dass wir Ihre Hoheit über Ihre Daten damit nicht mehr garantieren  können. Auch haben wir keinen Einblick und keine Kontrolle, welche Daten neben den Patientenstammdaten (Name,  Adresse, Telefon usw) im Zweifelsfall an die Krankenkassen zentral - aktuell und zukünftig - weitergeleitet werden, da  sich diese Systeme in einem permanenten Ausbau befinden. Aus diesem Grund müssen wir die Verantwortung für diejenigen Ihrer Daten, die per TI Anbindung unsere Räume  verlassen im Sinne eines vorauseilenden Widerspruches - juris causa - ablehnen. Patient*innen, die damit nicht  einverstanden sind, wird angeraten, sich an eine andere Praxis ihres Vertrauens zu wenden. Im Zweifelsfall empfehle ich daher, die Kassenärztliche Vereinigung und/oder Ihre Krankenkasse schriftlich sowie frist - und sanktionsbewehrt dazu zu zwingen, Ihre Datensicherheit zu garantieren. -  Wir als Praxen  können dies leider nicht leisten.
Gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Datenschutzaspekte