© Praxis Dr. Schmiedle 2008 - 2024, rev. 15.12.2024
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Die
EU
DSGVO
hat
zwischenzeitlich
und
mit
Wirkung
vom
25.5.2018
verbindlichen
Eingang
in
unseren
Praxisalltag
gefunden.
Alle
Patienten,
auch
Bestandspatienten,
werden
gebeten,
sich
mit
der
im
Wartebereich
ausliegenden
Informationsbrochüre
auseinanderzusetzen
und
uns
freundlicherweise
die
neue
Datenschutzerklärung,
die
Ihnen
die
Damen
am
Empfang
aushändigen,
zu
unterschreiben.
Dies
für
Sie
insbesondere
dann
von
praktischer
Bedeutung,
wenn
Sie
Befunde
von
uns
auch
weiterhin
per
Mail,
SMS
oder
telefonisch
bekommen
möchten
und/oder
der
zuweisende
Hausarzt
einen
Bericht
/
Brief
bekommen
soll.
Anders
als
bislang
und
im
Wider-spruch
zur
im
KV-
Vertrag
festgeschriebenen
Berichtspflicht
ist
seit
dem
Stichtag
nämlich
eine
aktive
Zustimmung
des
Patienten
hierzu erforderlich, selbst wenn Sie mit Überweisungsschein kommen.
Mit
Wirkung
vom
1.
Juli
2019
sind
wir
letztendgültig
durch
den
Gesetzgeber
-
hier
in
Person
des
ehem.
Bundesministers
Jens
Spahn
als
Vertreter
des
Bundesgesundheitsministeriums
-
verpflichtet
worden,
unsere
Praxis
sanktionsbewehrt
(hier:
Honorarabzug)
an
die
sogenannte
Telematik
Infrastruktur
anzubinden
(TI).
Unglücklicherweise
wird
in
der
Presse
darüber
Vieles
berichtet,
häufig
falsch
oder
zumindest
verkürzt
und
häufig
nicht
die
vollumfängliche
Wahrheit
bezüglich
Ihrer
Datensicherheit.
Davon
abgesehen,
dass
diese
Anbindung
für
uns
mit
Kosten
und
personellem
und
Verwaltungsaufwand
vergesellschaftet
ist,
ergeben
sich
hauptsächlich
für
Sie
als
Patient*innen datenschutzrechtliche Aspekte.
Ein
im
Bezug
auf
die
Datensicherheit
ein
relevanter
Punkt
ist,
dass
diese
TI
Anbindung
dem
europäischen
Datenschutzrecht
dahingehend
widerspricht,
dass
wir
Ihre
Hoheit
über
Ihre
Daten
damit
nicht
mehr
garantieren
können.
Auch
haben
wir
keinen
Einblick
und
keine
Kontrolle,
welche
Daten
neben
den
Patientenstammdaten
(Name,
Adresse,
Telefon
usw)
im
Zweifelsfall
an
die
Krankenkassen
zentral
-
aktuell
und
zukünftig
-
weitergeleitet
werden,
da
sich diese Systeme in einem permanenten Ausbau befinden.
Aus
diesem
Grund
müssen
wir
die
Verantwortung
für
diejenigen
Ihrer
Daten,
die
per
TI
Anbindung
unsere
Räume
verlassen
im
Sinne
eines
vorauseilenden
Widerspruches
-
juris
causa
-
ablehnen.
Patient*innen,
die
damit
nicht
einverstanden sind, wird angeraten, sich an eine andere Praxis ihres Vertrauens zu wenden
.
Im
Zweifelsfall
empfehle
ich
daher,
die
Kassenärztliche
Vereinigung
und/oder
Ihre
Krankenkasse
schriftlich
sowie
frist
-
und
sanktionsbewehrt
dazu
zu
zwingen,
Ihre
Datensicherheit
zu
garantieren.
-
Wir
als
Praxen
können dies leider nicht leisten.
Gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Datenschutzaspekte